Versorgung & Finanzierung

Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung

Leistungsrahmen, Genehmigung und Vergütung in der ambulanten Versorgung.

Regelwerke

SGB V

Gesetzlicher Rahmen der GKV-Versorgung.

Psychotherapie-Richtlinie des G-BA

Erbringbare Verfahren, Indikationen, Behandlungsformen, Kontingente und Voraussetzungen.

Psychotherapie-Vereinbarung

Weitere Einzelheiten, etwa Qualifikationen und Antragsverfahren.

EBM

Gebührenordnungspositionen, Leistungsinhalte, Zeitvorgaben und Bewertungen.

Regionale Honorarregelungen

Konkrete Umsetzung der Vergütung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, KV.

Leistungen und EBM-Gebührenordnungspositionen

35151

Psychotherapeutische Sprechstunde

Je vollendete 25 Minuten; Abklärung und Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

35150

Probatorische Einzelsitzung

Je vollendete 50 Minuten; vertiefte Diagnostik und Prüfung der Behandlung.

35152

Psychotherapeutische Akutbehandlung

Je vollendete 25 Minuten; kurzfristige Entlastung und Stabilisierung.

35421 / 35422

Verhaltenstherapie, KZT 1 bzw. KZT 2, einzeln

Verfahrensbezogene Behandlung; reguläre Abrechnungseinheit 50 Minuten.

35425

Verhaltenstherapie, Langzeittherapie, einzeln

Behandlung innerhalb des bewilligten Kontingents.

Jugendhilfe als eigener Leistungsweg

Für Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII reicht eine psychische Diagnose allein nicht aus. Hinzukommen muss eine bestehende oder zu erwartende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe; darüber entscheidet der Jugendhilfeträger unter Einbeziehung fachlicher Stellungnahmen.