Versorgung & Finanzierung
Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung
Leistungsrahmen, Genehmigung und Vergütung in der ambulanten Versorgung.
Regelwerke
SGB V
Gesetzlicher Rahmen der GKV-Versorgung.
Psychotherapie-Richtlinie des G-BA
Erbringbare Verfahren, Indikationen, Behandlungsformen, Kontingente und Voraussetzungen.
Psychotherapie-Vereinbarung
Weitere Einzelheiten, etwa Qualifikationen und Antragsverfahren.
EBM
Gebührenordnungspositionen, Leistungsinhalte, Zeitvorgaben und Bewertungen.
Regionale Honorarregelungen
Konkrete Umsetzung der Vergütung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, KV.
Leistungen und EBM-Gebührenordnungspositionen
Psychotherapeutische Sprechstunde
Je vollendete 25 Minuten; Abklärung und Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Probatorische Einzelsitzung
Je vollendete 50 Minuten; vertiefte Diagnostik und Prüfung der Behandlung.
Psychotherapeutische Akutbehandlung
Je vollendete 25 Minuten; kurzfristige Entlastung und Stabilisierung.
Verhaltenstherapie, KZT 1 bzw. KZT 2, einzeln
Verfahrensbezogene Behandlung; reguläre Abrechnungseinheit 50 Minuten.
Verhaltenstherapie, Langzeittherapie, einzeln
Behandlung innerhalb des bewilligten Kontingents.
Jugendhilfe als eigener Leistungsweg
Für Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII reicht eine psychische Diagnose allein nicht aus. Hinzukommen muss eine bestehende oder zu erwartende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe; darüber entscheidet der Jugendhilfeträger unter Einbeziehung fachlicher Stellungnahmen.